Krankenkassenanerkennung

Ab wann werde ich von einer Krankenkassen anerkannt?

Hier zusammengefasst, was Sie von der EMR, ASCA oder NVS für eine Registrierung mitbringen müssten:


EMR

«Diese Methode kann nur registriert werden von Therapeuten, die für die Methodengruppe Nr. 131 (Naturheilpraktiker NHP) registriert sind oder von Personen mit medizinischer oder paramedizinischer Ausbildung gemäss Anhang 1 der EMR-Methodenliste, die zusätzlich für eine der folgenden Methoden/Methodengruppen registriert sind: Nr. 10 (Anthroposophische Medizin), Nr. 22 (Ayurveda), Nr. 91 (Homöopathie, klassisch), Nr. 141 (Osteopathie/Etiopathie), Nr. 185 (TCM), Nr. 189 (Tibetische Medizin), Nr. 223 (OsteopathIn mit Msc FH in Osteopathie/Diplom GDK).» Auszug der EMR Methodenliste Vo22

Für mehr Informationen und für den Anhang 1 siehe die EMR Methodenlisten.


ASCA Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin

Um bei der ASCA für die Methode 392 Aromatherapie akkreditiert zu werden, muss die Person eine mit Prüfung abgeschlossene Ausbildung über 150h in Aromatherapie vorweisen und entweder als Therapeut mit einer der Hauptmethoden Phytotherapie (WAM, TCM, AVM) oder als Naturheilpraktiker (WAM, TCM, AVM) oder als Arzt registriert sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.asca.ch und bei den für Aromatherapie ASCA-akkreditierten Schulen.


NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz

Für eine Anerkennung bei der NVS als Therapeutin im Bereich «Aromatherapie» müssen Sie mindestens 180 Stunden schulmedizinische Grundlangen und 160 Stunden im Fachbereich «Aromatherapie» absolviert haben.

Falls Sie eine Ausbildung als Naturheilpraktiker (TEN) mit mindestens 600 Stunden medizinische Grundlagen und 1’200 im Fachbereich «TEN» haben, benötigen Sie keine weiteren Stunden nachzuweisen für die Anerkennung im Bereich «Aromatherapie».