Ätherische Öle und die Schweizer Gesetze

Der ausgelobte Verwendungszweck und die Anwendungsform bestimmen, unter welches Schweizer Gesetz das Produkt fällt. Diese Seite gibt eine Übersicht für die für ätherischen Öle zutreffenden Gesetze.

Anders formuliert: Je nachdem, wie das ätherische Öl eingesetzt wird, untersteht es einer anderen Gesetzgebung. Somit muss die Flasche unterschiedlich gekennzeichnet und gehandhabt werden.

Dabei ist zu beachten, das die Einstufung jeweils auf Zweckbestimmung, Wirkmechanismus, Anwendungsform und Werbung basiert.

Hier eine kurze Übersicht zu den einzelnen Gesetzen:


Heilmittelgesetz (SR 812.21)

Falls ein ätherisches Öl für die Gesundheit angepriesen werden oder einer der folgenden Anwendung beschreibt, untersteht es dem Heilmittelgesetz:

  • Für eine bestimmte Indikation wie Husten, Rückenschmerzen, usw. 
  • bei innerlicher Einnahme
  • bei Inhalationen, wenn eine medizinische Wirkung ausgelobt wird (z.B. gegen Husten). Aussagen wie “für das Wohlbefinden” oder “erfrischend” sind erlaubt.
  • oder äusserliche Anwendung mit Konzentrationen höher als 3%. Die 3%- Angabe ist dabei eine branchenübliche Orientierung, aber keine gesetzlich definierte Grenze. 

Es ist nun ein Arzneimittel oder Medizinprodukt. Das Arzneimittel muss entweder von Swissmedic zugelassen sein (Beispiel Gelo-Myrtol Kapseln, Gaspan Kapseln, Lasea Kapseln) oder darf als Ad-hoc / in Kleinmengen hergestelltes Produkt zulassungsfrei in Drogerien und Apotheken (sowie Magistral- und Offizinrezepturen) abgegeben werden. 
Die ätherischen Öle müssen dabei der Arzneibuch-Monographie, der sogenannten Pharmakopöe, entsprechen und dokumentiert sein.

Arzneimittel sind nur in der Schweiz zugelassen, wenn diese von der Swissmedic zugelassen wurden. Zum Beispiel das im Bild sichtbare Zeichen für ein freiverkäufliches Produkt aus der Liste D, in Apotheken und Drogerien erhältlich.

Das Zeichen für ein Medizinprodukt – ohne behördliche Zulassung. Werden von der Swissmedic Marktüberwacht.


Chemikaliengesetz (SR 813.1 und SR 813.11)

Die meisten frei verkäuflichen ätherischen Ölen unterstehen dem Chemikaliengesetz oder Chemikalienrecht. Aus diesem Grund sind die entsprechende Gefahrenzeichen (=Piktogramme), das Signalwort («Achtung», «Gefahr») und die Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) auf der Etikette abgebildet. 

Mögliche Piktogramme, welche mit dem Signalwort, weiteren Gefahren- und Sicherheitshinweisen auf einem ätherischen Öl Etikett zu finden sind.

Diese Düfte dürfen nur für die Raumbeduftung eingesetzt werden, die innerliche Einnahme ist verboten! 
Es darf keine Werbung, welche einem Heilmittelauslobung entspricht, gemacht werden.

Biozidprodukteverordnung (VBP)

Als Biozidprodukt, respektive als Repellentien angepriesen, muss die Biozidprodukteverordnung (VBP) angeschaut werden. Diese sind Zulassungspflichtig! Falls Werbung gemacht wird, müssen die im Art. 50 der VBP Sätze angewendet werden.


Kosmetikgesetz (VKos; SR 817.023.31)

Falls ein ätherisches Öl in einem Kosmetikprodukt verwendet wird, kommt das Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstand Gesetz zu Trage. Ein Beispiel hierfür, wäre ein hergestelltes Massageöl.

Anpreisungen für das Wohlbefinden sind erlaubt, aber keine medizinischen. Auch der Ausdruck «Aromatherapie» ist im medizinischen Kontext nicht erlaubt. Ein Beispiel hiervon wäre zum Beispiel “…zur Behandlung von….”.

Mögliche Piktogramme, welche auf Kosmetikprodukten zu finden sind.


Lebensmittelgesetz (LKV, SR 817.022.21)

Wenn ein ätherisches Öl zur Aromatisierung von Speisen in der Küche verwendet wird, untersteht dieses dem Lebensmittelgesetz. Heilversprechungen sind nicht erlaubt.

Wichtiger Hinweis: Auch bei «Lebensmittel-gekennzeichneten» ätherischen Ölen: Bevor Sie ätherische Öle innerlich im Essen verwenden, besuchen Sie einen Grundkurs bei einem seriösen Aus- und Weiterbildungsunternehmen. Es ist wichtig zu wissen, auf was Sie achten müssen und wie sie diese anwenden sollten!


Weitere Hinweise

In der Schweiz müssen, u.a. bei der Entsorgung, die kantonalen Richtlinien berücksichtigt werden. Weiterführende Auskünfte finden Sie je nach Fragen:

ChemikalienrechtChemsuisse
Lebensmittel- und KosmetikrechtKantonschemiker
HeilmittelgesetzKantonsapotheker

Es ist sehr wichtig, sich mit den jeweiligen Gesetzen auseinanderzusetzten. Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem auf dem Merkblatt “Einstufung von ätherischen Ölen – Abgrenzungskriterien” oder bei Chemsuisse (Merkblatt D05).

Dieser Artikel wurde in engem Kontakt mit ChemSuisse erstellt.

Dieser Artikel wurde in engem Kontakt mit Chemsuisse erstellt

Stellungnahme zum Bericht von F. Heule / Dr. S. Hangartner